Sächsische allgemeinbildende Schulen, die Ganztagsangebote gestalten möchten, können auf Grundlage der Sächsischen Ganztagsverordnung - SächsGTAVO, pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen erhalten. Die Schulen bestimmen Art und Umfang ihrer Ganztagsangebote selbst, setzen eigenständig schulspezifische Schwerpunkte und gestalten mit Partnern vor Ort, wie Verbänden, Kultur-, Sport- und Jugendvereinen, bedarfsgerechte und schülerorientierte Angebote.
Leistungsorientierung und Chancengerechtigkeit stehen im Mittelpunkt des Ausbaus von Ganztagsangeboten an sächsischen Schulen. Ganztagsangebote sollen quantitativ und qualitativ auf hohem Niveau weiterentwickelt werden. Sie sollen vor allem dazu dienen, in einer veränderten Organisationsstruktur den Schülerinnen und Schüler den Erwerb von anwendungsfähigem Wissen, die Entwicklung von Methodenkompetenz, Lernkompetenz und Sozialkompetenz sowie die Werteorientierung zu ermöglichen. [...]
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